AGB

Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen („AGB“) gelten im Hinblick auf sämtliche von der Delius Klasing Verlags GmbH („Veranstalter“) durchgeführten Radsportveranstaltungen („Veranstaltung“), insbesondere bezogen auf das BIKE Festival Saalfelden Leogang.

(2) Mit ihrer Einbeziehung durch die Anmeldung über die jeweilige Veranstaltungswebsite regeln die AGB das Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Veranstalter („Teilnahmevertrag“). „Vertragspartner“ und damit Vertragspartner des Veranstalters und dem Veranstalter gegenüber forderungsberechtigt ist ausschließlich derjenige, der die Veranstaltungsleistungen über die jeweilige Veranstaltungswebsite erwirbt; dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn in den Veranstaltungsleistungen Teilnahmeberechtigungen oder sonstige Leistungen zugunsten von Dritten enthalten sind.

(3) Wesentlicher Bestandteil des Teilnahmevertrages sind die für die jeweilige Veranstaltung geltenden und auf der jeweiligen Veranstaltungswebsite abrufbare Reglements („Reglements“). Der Vertragspartner sichert hiermit zu, dass jeweils geltende Reglement gelesen und dieses im Falle des Erwerbs von Veranstaltungsleistungen für Dritte den betreffenden Personen vorab zur Kenntnis gebracht zu haben.

(4) Der Vertragspartner erkennt an, dass zwingende Voraussetzung der Teilnahme an den Veranstaltungen des Veranstalters das Akzeptieren der für die jeweilige Veranstaltung geltenden und auf der jeweiligen Veranstaltungswebsite abrufbaren (unveränderten) Haftungserklärung ist, inklusive des darin enthaltenen Anerkenntnisses des jeweils anwendbaren Reglements.

(5) Der Vertragspartner garantiert, dass die von ihm im Rahmen der Anmeldung zu den Personen getroffenen Angaben korrekt und vollständig sind und die betreffenden Personen teilnahmeberechtigt im Sinne des jeweiligen Reglements sind.

§ 2 Veranstaltungsleistungen

(1) Durch die Anmeldung über die jeweilige Veranstaltungswebsite, d.h. dem Abschluss des Teilnahmevertrages, erwirbt der Vertragspartner für sämtliche im Anmeldeformular bezeichneten Personen das Recht zur Teilnahme an der Veranstaltung nach Maßgabe der vorliegenden AGB und des jeweils anwendbaren Reglements unter der Voraussetzung des Vorliegens entsprechender Haftungserklärungen.

(2) Die jeweiligen Veranstaltungsleistungen sind auf der jeweiligen Veranstaltungsseite beschrieben. Nach Anmeldung über die jeweilige Veranstaltungswebsite erhält der Vertragspartner eine Anmeldebestätigung, in der nochmals sämtliche gebuchten Veranstaltungsleistungen zusammengefasst sind.

(3) Bei den Veranstaltungen handelt es sich um Open-Air-Veranstaltungen, die den tatsächlichen Gegebenheiten (Wettereinflüsse etc.) vor Ort ausgesetzt ist. Der Vertragspartner erkennt an, dass die örtlichen Gegebenheiten vom Veranstalter nicht immer zu beeinflussen sind, und der Veranstalter sich vorbehält, aus berechtigten Gründen Anpassungen der Vertragsleistungen (z.B. Art der Durchführung) unter bestmöglicher Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer vorzunehmen.

(4) Eine Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person ist möglich. Die Ersetzung des Teilnehmers muss auf schriftlichen Antrag angefragt werden. Übertragen wird lediglich die Startberechtigung. Die, den Teilnehmer ersetzende Person ist verpflichtet die Haftungserklärung zu akzeptieren. Eine Erstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht. Ein etwaiger Ausgleich der Teilnahmegebühr erfolgt nur zwischen dem vormaligen und dem diesen ersetzenden Teilnehmer.

(5) Die Aushändigung der Veranstaltungsunterlagen erfolgt nur gegen Vorlage der Teilnahmebestätigung (vgl. § 3 (5)), dem Nachweis über die akzeptierte Haftungserklärung und seines Personalausweises/Reisepasses. Sollte der nicht in der Lage sein die Veranstaltungsunterlagen persönlich abzuholen, können diese ausschließlich an eine schriftlich bevollmächtige Person übergeben werden. Ein Versand der Veranstaltungsunterlagen erfolgt nicht.

§ 3 Gegenleistungen – Zahlungsbedingungen - Teilnahmebestätigung

(1) Für die Veranstaltungsleistungen zahlt der Vertragspartner die im Rahmen der Anmeldung ausgewiesene Gegenleistung („Teilnahmegebühr“). Dies gilt ausdrücklich auch für Teilnahmegebühren, die der Vertragspartner für die in der Anmeldung bezeichneten Dritten erwirbt.

(2) Die Teilnahmegebühren verstehen sich inklusive gesetzlicher MwSt.

(3) Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt per Sofortüberweisung, Kreditkarte oder Barzahlung (vor Ort).

(4) Nach Eingang der gesamten Teilnahmegebühren erhält der Vertragspartner vom Veranstalter eine Teilnahmebestätigung. Die Teilnahmebestätigung dient als Nachweis, dass die Teilnahmegebühren vollumfänglich beim Veranstalter eingegangen sind. Die Teilnahmebestätigung ist bei der Akkreditierung am Veranstaltungsort vorzulegen. Ohne Teilnahmebestätigung werden Personen nicht zu der jeweiligen Veranstaltung zugelassen, ohne dass dem Vertragspartner daraus Rechte erwachsen.

§ 4 Höhere Gewalt

(1) Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter) bzw. aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wird der Veranstalter von seinen Leistungspflichten frei, und der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Vertragspartner bzw. den Teilnehmern aus diesem Grunde entstehen (z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten).

(2) Im Falle einer örtlichen und/oder zeitlichen Verlegung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter) bzw. aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wird der Veranstalter von seinen Leistungspflichten frei, und der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Vertragspartner bzw. den Teilnehmern aus diesem Grunde entstehen (z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten).

§ 5 Datenerhebung und -verwertung

Der sorgfältige Umgang mit persönlichen Informationen ist dem Veranstalter sehr wichtig. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer hält sich der Veranstalter an die gesetzlichen Bestimmungen und schützt die Persönlichkeit und die Privatsphäre der Teilnehmer. Bei der Registrierung und Nutzung der vom Veranstalter angebotenen Dienste können personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Im Folgenden soll der Vertragspartner über den Umgang mit seinen Daten informiert werden. Der Vertragspartner kann dieses Dokument ausdrucken oder speichern, indem er die übliche Funktionalität seines Browsers (meist Datei / Speichern unter) nutzt.

(1) Allgemeines

(a) Verantwortliche Stelle

Verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne des § 3 Bundesdatenschutzgesetz ist die Delius Klasing Verlag GmbH, Siekerwall 21, D-33602 Bielefeld.

(b) Widerspruchsmöglichkeit

Sofern der Teilnehmer der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten durch den Veranstalter nach Maßgabe dieser Datenschutzbestimmung insgesamt oder für einzelne Maßnahmen widersprechen will, kann er seinen Widerspruch per E-Mail, Fax oder Brief an folgende Kontaktdaten senden: Yunique GmbH, Johnsallee 62, 20148 Hamburg, service@yunique.de, Fax: +49 (0)40 –3197929-10.

(2) Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Im Rahmen des Anmeldeprozesses und bei der Nutzung der Webseite kann eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgen.

(a) Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind Angaben über sachliche oder persönliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Hierunter fallen vor allem Angaben, die Rückschlüsse auf die Identität der Teilnehmer ermöglichen, beispielsweise ihre Namen, ihre Telefonnummern, ihre Anschriften oder E-Mail-Adressen. Statistische Daten, die der Veranstalter beispielsweise bei einem Besuch seiner Webseite erhebt und die nicht direkt mit der Person des Vertragspartners in Verbindung gebracht werden können, fallen nicht unter den Begriff der personenbezogenen Daten.

(b) Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten

Der Schutz Ihrer Daten ist ein zentrales Anliegen des Veranstalters. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zweck der Vertragsabwicklung oder Abrechnung erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Die so weitergegebenen Daten dürfen von unseren Dienstleistern lediglich zur Erfüllung ihrer Aufgabe verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung der Informationen ist nicht gestattet und erfolgt auch bei keinem der von uns betrauten Dienstleister.

(aa) Anmeldung

Die bei Anmeldung vom Vertragspartner angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Feststellung der Identität, zur Zahlungsabwicklung oder zwecks medizinischer Betreuung der Teilnehmer notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Vertragspartner einer Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Der Vertragspartner erklärt sich darüber hinaus mit der Verwendung der erhobenen personenbezogenen Daten für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters einverstanden.

(bb) Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Weitergabe der vom Veranstalter erhobenen Daten an Dritte erfolgt nur soweit dies im Rahmen des Vertragsschlusses bzw. der Vertragsabwicklung zwischen den Vertragsparteien erforderlich und gesetzlich zulässig ist oder der Vertragspartner in eine Übermittlung ausdrücklich eingewilligt hat. Im Übrigen werden die Daten des Vertragspartners nicht an Dritte weitergegeben. Der Vertragspartner willigt hiermit ein, dass

- die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden;

- sein Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort, seine Startnummer und seine Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet (z.B. soziale Medien, Online-Newsletter) veröffentlicht werden

(c) Löschung von Daten

Eine Löschung der personenbezogenen Daten des Teilnehmenden erfolgt, wenn er/sie einen Löschungsanspruch geltend gemacht hat und gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen sowie, wenn die Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

(3) Der Vertragspartner sichert zu, sämtliche von ihm angemeldeten Personen über die Regelungen dieses § 6 informiert zu haben und dass diese dem Vorstehenden zugestimmt haben. Der Vertragspartner stellt den Veranstalter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen der von ihm angemeldeten Personen aufgrund des Vorstehenden frei und trägt sämtliche insoweit anfallenden Kosten (inklusive Kosten der Rechtsverteidigung).

§ 6 Haftung des Veranstalters 

(1) Der Vertragspartner erkennt an, dass die Haftung des Veranstalters wie folgt begrenzt ist:

(a) Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht, ist dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt.

(b) Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht, haftet der Veranstalter ebenfalls dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt.

(c) Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. „Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf.

(2) Der Vertragspartner wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Veranstalter und/oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden haften, die nicht von ihnen zu vertreten sind. Dies gilt beispielsweise für Schäden, die durch Fehlverhalten/Fahrfehler anderer Fahrer verursacht werden sowie für den Fall, dass der Vertragspartner aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.

(3) Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände sowie für Schäden an Fahrrädern.

§ 7 Sonstiges 

(1) Mündliche Nebenabreden hierzu bestehen nicht. Ergänzungen und Abänderungen zum Teilnahmevertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (Email ausgeschlossen). Gleiches gilt für den Verzicht oder die Änderung der vorstehend beschriebenen Form.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Teilnahmevertrages unwirksam sein oder werden oder sollte eine regelungsbedürftige Lücke bestehen, hat der Teilnahmevertrag im Übrigen Bestand. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, anstelle der unwirksamen oder fehlenden, diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen wirtschaftlich am nächsten kommt.

(3) Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

Stand: November 2023